Die Behandlungskosten richten sich nach Art und Dauer der Therapie.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.
Als privatversicherter Patient (Private Vollversicherung, Private Zusatzversicherung, Beihilfe oder Beamtenkrankenkasse) erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Je nach Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung kann ein Eigenanteil verbleiben. Bitte klären Sie die Kostenerstattung im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse.
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